Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

müßte. Hingegen befürwortet er die Gewährung von möglichst günstigen Zahlungsbedingnissen u. formulirt daher den Sektionsantrag dahin, es sei die von der Commission getroffene Bestimmung, wodurch sich die Gemeinde u. Hr. Josef Gerl je zur Übername der halben Kosten verpflichtete, aufrecht zu halten, es werde jedoch der Bürgermeister ermächtigt, mit demselben wegen der Einzahlung eine für ihn möglichst günstige Vereinbarung zu treffen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. v. Koller mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. G.R. Pointner enthält sich der Abstimmung,– Z 10119.– 7. derselbe referirt über nachfolgenden Amtsbericht: In der Gemeinderatssitzung vom 30. Juli d.J. wurde zur Sprache gebracht, daß bei der am 27. Juli d.J. stattgefundenen Commission, welche über das Ansuchen der Viktoria Obermayr, Hausbesitzerin No 227 bei der Steyr um nachträgliche Ertheilung der Bewilligung zur erfolgten Herstellung eines Gartenhauses abgehalten wurde, konstatirt wurde, daß dieselbe um ca 24 Centimeter über ihre Grenze in den städt Grund hineingerückt sei, und hat

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