im Betrag pr 265 fl 82 ½ xr hieher zu begleichen, um deren Uibername auf Rechnung der Gemeinde Gesuch- steller mit vorliegender Eingabe bittet. Referent stellt sohin nach Verlesung des Gesuches namens die Sektion den Antrag, den Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juni d.J. aufrecht zu halten, empfiehlt, jedoch in Anbetracht der mißlichen Verhältnisse des Bittstellers dieses Gesuch zur größtmöglichsten Be- rücksichtigung seitens des Gemeinde- rates. G.R. Peyrl, stellt den Antrag, dem Gesuchsteller den Betrag von 200 fl. nach- zusehen, und für die Einzahlung des Restbetrages pr 65 fl 52 ½ xr Raten zu gewähren. G.R. von Koller erklärt sich gegen die Aufhebung des frühern Gemeinderats- beschlußes und der hierüber von der abgeredeten Commission ergange- nen Verfügung um so mehr, als Ge- suchsteller sich ausdrüklich zur Zahlung der halben Kosten verpflichtet habe u. weist auf die Consequenzen hin, wel- che eine derartige nachträgliche Abän- derung gefaßten Beschluße nach sich zie- hen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2