im Betrag pr 265 fl 82 ½ xr hieher zu begleichen, um deren Uibername auf Rechnung der Gemeinde Gesuchsteller mit vorliegender Eingabe bittet. Referent stellt sohin nach Verlesung des Gesuches namens die Sektion den Antrag, den Gemeinderatsbeschluß vom 18. Juni d.J. aufrecht zu halten, empfiehlt, jedoch in Anbetracht der mißlichen Verhältnisse des Bittstellers dieses Gesuch zur größtmöglichsten Berücksichtigung seitens des Gemeinderates. G.R. Peyrl, stellt den Antrag, dem Gesuchsteller den Betrag von 200 fl. nachzusehen, und für die Einzahlung des Restbetrages pr 65 fl 52 ½ xr Raten zu gewähren. G.R. von Koller erklärt sich gegen die Aufhebung des frühern Gemeinderatsbeschlußes und der hierüber von der abgeredeten Commission ergangenen Verfügung um so mehr, als Gesuchsteller sich ausdrüklich zur Zahlung der halben Kosten verpflichtet habe u. weist auf die Consequenzen hin, welche eine derartige nachträgliche Abänderung gefaßten Beschluße nach sich ziehen
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