Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

dessen Erledigung der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Juni d.J. den Beschluß faßte, es sei zur Beantwortung der Frage, wer zu dieser Reparatur verpflichtet sei, ehestens eine Lokalaugenscheins–Commission unter Zuziehung der Bausection und je eines Mitgliedes der Finanz u. Rechtssektion abzuhalten. Zugleich wurde die Commission zur endgültigen Entscheidung dieser Frage ermächtigt. Bei der am 20. Juni d.J. abgehaltenen Augenscheinskommission wurde nun über Antrag der 2 u. 3. Sektion beschlossen, die Hälfte der diesfalls erwachsenden Ko¬ sten auf die Gemeinde zu übernehmen, während Josef Gerl sich protokollarisch auf Übername der andern Hälfte verpflichtete und hiebei ausdrücklich zugab, daß er eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung dieser Stützmauer überhaupt nicht behaupten könne. Zufolge dieser von ihm abgegebenen Erklärung wurde derselbe nun nach erfolgter Instandsetzung der Mauer mit h.a. Dekret vom 6. Oktober d.J. Z 8884 aufgefordert, die Hälfte der Herstellungskosten, welche sich im ganzen auf 531 fl. 65 xr bezifferten,

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