mens der Sektion den Antrag, daß die Vertragsausfer- tigung erst dann geschehen könne, wenn die Genemigung dieses neuen Vereins von der k.k. Statthalterei herabge- langt sei, wonach dann dieser Gegenstand der Rechts und Finanz-Sektion zuzuweisen sei. G.R. Edelbauer als Oberkommandant der Feuerwehr bemerkt, daß die Statuten der neuen Feuerwehr der hw. Statthaltern noch nicht unterbreitet worden wären, weil der Ausschuß vorher eine Gewißheit haben wolle, ob die Gemeinde zum Abschluß des Vertrages unter den mit dem Turnverein bestandenen Bedingungen bereit sei. Im übrigen führt er an, daß der Statuten-Entwurf nur in wenigen Punk- ten von den bis jetzt geltenden Statuten die Feuerwehr ab- weiche. G.R. Tomitz fragt, ob es für die Gemeinde nicht vortheilhafter wäre, wenn sie die Feuerlöschgeräte käuflich an sich brächte und hierüber mit dem Ausschuße der Feuerwehr in Unterhand- lung treten würde. Auf eine diesfällige Anfrage, unter welchen Bedingungen die Feuerwehr die Löschgeräte erworben habe, gibt G.R. Edel- bauer zur Aufklärung bekannt, sie habe die Geräte um eine Summe von 4300 fl käuflich an sich gebracht, und sich verpflichtet, dem Turnverein jährlich eine Rate pr 400 fl. auszuzahlen und die Restforderung mit 3 1/2 % zu verzinsen
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