und deren Organisirung als selbstständigen Verein der Gemeinde Steyr den mit derselben wegen Besorgung des Löschdienstes unterm 17. März 1874 abgeschloßenen Vertrag halbjährig kündigt, hiebei aber zugleich erklärt, für die Dauer dieses halben Jahres den Löschdienst in der bisherigen Weise zu besorgen. – Referent stellt nach Verlesung dieser Zuschrift namens der Sektion den Antrag, die Vertragskündigung anzunehmen und dem löbl. Turnrat für seine ausgezeichneten Bemühungen in Besorgung des Feuerlöschdienstes den Ausdruck des Dankes in geeigneter Weise bekannt zu geben. – Beschluß nach Antrag. Z. 8886. 11 Derselbe referirt über die Zuschrift des Ausschußes der freiwilligen Feuerwehr, in welcher derselbe mittheilt, daß sich die freiwillige Turnerfeuerwehr vom Turn–Verein losgelöst habe, einen Verein für sich bilde u. wegen dessen Genemigung bei der k.k. Statthalterei eingeschritten sei. Sie habe sämmtliche, dem Turnverein gehörige Löschgerätschaften käuflich an sich gebracht und stelle der Gemeinde das Anerbieten, dieselbe möge ihr den Löschdienst unter den gleichen Bedingung und derselben Gratifikation übertragen, wie selbe zwischen dem Turnverein und der Gemeinde durch den Vertrag vom 17. März 1874 vereinbart worden seien. - Nach Verlesung dieses Schreibens stellt Referent na-
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