wenn dessen Ankauf notwendig erscheine. Vizebürgermeister Putz stellt den Gegenantrag, der Gemeinderat möge sich dahin aussprechen, er finde sich nicht veranlaßt, diesen Grund anzukaufen. Bei der Abstimmung wird letzterer Antrag angenommen. (G.R. Dr Stigler enthält sich der Abstimmung ) Z. 7704. 9. Derselbe verliest den Erlaß des Landesausschußes vom 2. September 1875 Z. 6411, womit an alle Gemeinden die Einladung gerichtet wird, den durch Landtagsbeschluß vom 9. Oktober 1874 gegründeten Landesfeuerwehr–Unterstützungsfond, aus welchem in Dienst verunglückte Feuerwehrmänner oder deren Hinterbliebene unterstützt werden, durch einmalige oder fortlaufende Jahresbeiträge zu stärken. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage vorläufig sich hieran nicht zu betheiligen. G.R. Wickhoff wünscht die Einholung näheren Informationen und stellt den Antrag, bis dahin diese Angelegenheit zu vertagen. Dieser Vertagungsantrag wird angenommen. Z 9495. (G.R. Leopold Huber entfernt sich) III. Section. 10. G.R. Joseph Huber referirt über die Zuschrift des hiesigen Turnvereins, mit welcher derselbe in Folge der stattgehabten Ausscheidung der Feuerwehr aus dem Turnverein
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