den Antrag, es sei von den der Gemeinde gehörige Obligationen im Werte von 70,000 fl bei der hiesigen Sparkassa behufs Aufname einer schwebenden Schuld pr 33000 f zu hinterlegen, welch letzterer Betrag jedoch nur nach Maßgabe des Bedarfes zu beheben sei. G.R. v. Koller bemerkt, daß unter den angeführten Auslagen auch die der hiesigen Spar–Cassa im Monat Juli zu zahlenden Interessen pr 10000 fl aufscheinen, hinsichtlich deren bei derselben um Zufristung angesucht werden könnte. Zugleich macht er aufmerksam, daß es sich nach dem Sections–Antrage um eine Credit–Operation von über 5000 fl handle, wozu erst die Genemigung durch ein Landesgesetz erwirkt werden müßte. Er stellt daher den Antrag, es seien Obligationen jedoch nur bis zur Höhe von 5000 fl bei der hiesigen Sparcassa zu verpfänden und letztere sei zugleich um Zufristung wegen der Zinsenzahlung zu ersuchen. Der Antrag des G.R. v. Koller wird angenommen, jener der Sektion
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