19. Juli 1875 Z 6787, womit derselbe wegen Übertretung der Bauordnung zu einer Geldstrafe von 25 fl zu Gunsten des Armenfondes verurteilt wurde, und stellt nach Verlesung des Rekurses namens der Section den Antrag, den Rekurs zurückzuweisen, und das Erkenntnis des Bürgermeisters zu bestätigen.– Beschluß nach Antrag. – Z 7883. 2. Über den Amtsbericht hinsichtlich des beim Brunnen in Aichet in Folge Sitzungsbeschlußes des Gemeinderates vom 30. Juli d.J. genommenen Lokal–Augenscheines und stellt namens der Sektion nach Verlesung des Berichtes der Antrag, die seinerzeitige Verfügung des Bürgermeisters, mit welcher die dortige Brunnengemeinde zur Herstellung eines Abzugs– Kanales u. einer Senkgrube aufgefordert wurde, zu bestätigen. G.R. Pointner erklärt sich mit dem Sections–Antrage nicht einverstanden, nachdem es sich im vorliegenden Falle um Beseitigung eines strassenpolizeilichen & sanitätswidrigen Zu-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2