Ratsprotokoll vom 20. August 1875

der Bevölkerung gewiß einen großen Anklang finden und einen nicht unbedeutenden Fond schaffen würde. Indem nun das Comité überzeugt ist, daß durch Anname dieser Beschlüsse in einer Richtung einem vorhandenen Bedürfnisse in vollkommener Weise abgeholfen wird, so hat es aber auch noch weiter sich der Tatsache nicht verschließen können, daß das Armenwesen in Steyr überhaupt einer Regelung bedarf, nachdem dessen gegenwärtige Handhabung den geänderten Zeitverhältnissen nicht mehr entspricht. Die Armen– Sektion hat mir daher, nachdem sie diesfalls Erkundigungen bei der Armen– Commission der Gemeinde Linz, – wo das Armenwesen im Jahre 1871 reformirt wurde, eingezogen, ein hierauf beruhendes Elaborat übergeben und hat das Comitè beschlossen, seine obigen Anträge in der Weise zu ergänzen, daß es dem Gemeinderate eine gründliche Reform des Armenwesens empfiehlt. Indem ich diese Beschlüsse des Comités, welche mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt wurden, dem löblichen Gemeinderate hiemit zur Kenntnis bringe und denselben ersuche, diese Punkte nunmehr der Erörterung zu unterziehen,

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