der Bevölkerung gewiß einen großen An- klang finden und einen nicht unbe- deutenden Fond schaffen würde. Indem nun das Comité überzeugt ist, daß durch Anname dieser Beschlüsse in einer Richtung einem vorhandenen Bedürfnisse in vollkommener Weise abgeholfen wird, so hat es aber auch noch weiter sich der Tatsache nicht verschließen können, daß das Armenwesen in Steyr überhaupt einer Regelung bedarf, nachdem dessen gegenwär- tige Handhabung den geänderten Zeitver- hältnissen nicht mehr entspricht. Die Armen– Sektion hat mir daher, nachdem sie dies- falls Erkundigungen bei der Armen– Commission der Gemeinde Linz, – wo das Armenwesen im Jahre 1871 reformirt wurde, eingezogen, ein hierauf beru- hendes Elaborat übergeben und hat das Comitè beschlossen, seine obigen Anträ- ge in der Weise zu ergänzen, daß es dem Gemeinderate eine gründliche Reform des Armenwesens empfiehlt. Indem ich diese Beschlüsse des Comi- tés, welche mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt wurden, dem löblichen Ge- meinderate hiemit zur Kenntnis bringe und denselben ersuche, diese Punkte nunmehr der Erörterung zu unter- ziehen,
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