Brunnengeld, nach wie vor, allerdings unter Vorname einer Regulirung von den Bewohnern der innern Stadt eingehoben und die diesfalls einlaufenden Beträge, sowie die Zinsen des vorhandenen, von der Stadtkasse in Empfang zu nehmenden Vermögens der Brunnen-Verwaltung zur Bestreitung der Kosten für die Herhaltung der Wasserleitung verwendet werden. Bei der Abstimmung wird dieser Gegenantrag des G.R. Leop. Huber, welcher G.R. Dr. Stiegler, lebhaft unterstützt, mit Majorität zum Beschluß erhoben. — Z. 7214. 9. Derselbe referirt über den vom städt. Bauamt in Folge Gemeinderatsbeschluß vom 28. Mai d.J. erstatteten Bericht wegen Aufstellung von Pissoirs und erklärt namens der Sektion, daß sich dieselbe kommissionell an die bezeichneten Punkte begeben werde, um die richtige Anbringung der Pissoirs veranlaßen zu können. Zur Kenntnis. — Z. 5541. IV. Section: a in Armensachen a. G.R. Hoffmann referirt über das protokollarische Gesuch des Hr. Franz Wochenalt um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters und stellt
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