Regie zu übernehmen, da dieselbe durch Entstehung des Joseph und Karolinenthals ein unmittelbarer öffentlichen Verbindungsweg zwischen diesem neuen Stadttheil und der in Stadt geworden sei, ein Privat- Interesse für die Erhaltung dieser Brücke, jedoch nicht mehr existire, da die früher bestandene Holz- trifftung und Ansperrung an die Brücke seitens der Waffenfabriksgesellschaft, an welche dieselbe durch Erwerbung der Gsangmüle überge- gangen ist, aufgelaßen worden sei. Hiebei sei je- doch die Waffenfabriksgesellschaft zu ersuchen, die Brücke in fahrbarem Zustande an die Gemeinde zu übergeben. G.R. Bichler wünscht es durch Ausstellung eines Reverses festgesetzt zu wißen, daß die Ansperrung an die Brücke für immerwährende Zeiten von der Waffenfabrik und deren Besitznachfolgern aufgelaßen werde. Der Antrag der Sektion wird angenommen und der Vorsitzende ersucht, bei der Durchführung dieser Angelegenheit durch entsprechende Unterhandlung mit den Waffenfabriksgesellschaft bei Uebergabe der Brücke die Interessen den Gemeinde thunlichst zu wahren. Z. 7137.
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