Theile des Sections-Antrages an, stellt hiegegen betreffend des zweiten Theiles desselben einen Antrag dahin, daß die Gemeinde auf das Anerbieten des Rekurrenten nicht eingehen solle, nachdem derselbe mit Rücksicht auf die jedenfalls zweifelhafte Frage des Eigenthumes zu diesem Geschenke wol keine Berechtigung habe. G.R. Pointner macht aufmerksam, daß die Erweiterung der Johannesgasse aus öffentlichen Rücksichten wünschenswert sei, & stellt den Antrag, die Gemeinde möge mit dem Eigenthümer des Grundes Herrn Meidinger wegen Abtretung desselben in Unterhandlung treten, wodurch auch die vorliegende Frage ihre Erledigung finden würde. Der Vorsitzende ersucht, G.R. Pointner diesen Antrag als einen selbstständigen im Sinne des § 15 der GeschäftsOrdnung nach Erledigung der Tages-Ordnung einzubringen. G.R. Peyrl spricht sich für die Anname des von Herrn Meidinger
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