Ratsprotokoll vom 9. Juli 1875

Protokoll der letzten Sitzung verlesen und genemigt wird. Hirauf verliest er die Note des Landesausschußes, womit derselbe bekannt gibt, daß Seine k.k. apostolische Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 24. Mai 1875 den Beschluß des Landtages vom 23. April d.J., womit die Stadtgemeinde Steyr ermächtigt würde, den sogenannten Wasserthurm, das bestehende Pumplokale, das städt. Wohnhaus No. 3 in Zwischenbrücken mit der Bauarea, welche diese Objekte einnehmen dem Herrn Ludwig Werndl gegen Zalung eines Kaufschillings pr 11.000 fl und gegen die im Vertrage vom 19. April 1875 aufgeführten, vom Käufer übernommene Leistungen zu verkaufen, zu genehmigen gereichten. – Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 6646. I. Section G.R. v. Koller referirt über den Rekurs des Johann Meidinger, wider

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