Es sei daher von der Actiengesellschaft für Wasserleitungen ein Kosten- Voranschlag wegen Anlage eines Pumpwerkes eingeholt worden, da auf eine andere Weise dem Übelstan- de nicht abzuhelfen wäre. Referent stellt sohin unter Angabe, daß sich die Kosten hiefür auf 293 fl belaufen würden, den Antrag, diese Her- stellung auf Kosten der Gemeinde zu übernehmen & der genannten Aktien- Gesellschaft dieselbe zu übertragen. Die G.R. v. Koller & Ploberger halten die rechtliche Verpflichtung der Ge- meinde zur Übername dieser Lei- stung für fraglich & stellt Letzterer den Antrag, es möge vorerst mit den betreffenden Hausbesitzern noch in Unterhandlung getreten werden. Letzterer Antrag wird angenom- men. – Z. 6488. 7. Derselbe referirt über den Kostenvor- anschlag betreffend die Gaseinrichtung im neuen Schulgebäude, wonach sich deren Kosten auf 866 fl beziffern, & soll namens der Section den An- trag, diesen Gegenstand behufs Vor- nahme weitere Erhebungen zu ver- tagen.
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