Ratsprotokoll vom 9. Juli 1875

Es sei daher von der Actiengesellschaft für Wasserleitungen ein KostenVoranschlag wegen Anlage eines Pumpwerkes eingeholt worden, da auf eine andere Weise dem Übelstande nicht abzuhelfen wäre. Referent stellt sohin unter Angabe, daß sich die Kosten hiefür auf 293 fl belaufen würden, den Antrag, diese Herstellung auf Kosten der Gemeinde zu übernehmen & der genannten AktienGesellschaft dieselbe zu übertragen. Die G.R. v. Koller & Ploberger halten die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Übername dieser Leistung für fraglich & stellt Letzterer den Antrag, es möge vorerst mit den betreffenden Hausbesitzern noch in Unterhandlung getreten werden. Letzterer Antrag wird angenommen. – Z. 6488. 7. Derselbe referirt über den Kostenvoranschlag betreffend die Gaseinrichtung im neuen Schulgebäude, wonach sich deren Kosten auf 866 fl beziffern, & soll namens der Section den Antrag, diesen Gegenstand behufs Vornahme weitere Erhebungen zu vertagen.

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