Ratsprotokoll vom 9. Juli 1875

stellt namens der Section Antrag, commissionell zu erheben, ob dem an fraglicher Stelle bestehenden stras- senpolizeilichen Übelstande ohne Herstellung eines Canales ander- wärtig abgeholfen werden könne. Beschluß nach Antrag. – Z. 6322. 6. Derselbe trägt vor den Kosten- Voranschlag wegen Herstellung eines Pumpwerkes in der Schönau. Referent gibt dies- falls bekannt, daß anläßlich der Straßenerweiterung in der Schönau der bei den Häusern No. 248 und 249 bestandene Ziehbrunnen verlegt werden mußte, wozu die Eigen- tümer derselben gegen dem ihre Zustimmung erteilten, daß derselbe wieder unordentlichen Stande an seinem neuen Platze herge- stellt werde. Nachdem jedoch seit- her sich wiederholt gezeigt habe, daß der Brunnen nicht ergiebig geneigt sei, und diesfalls fort- während Beschwerden seitens der Eigenthümer eingebracht wurde, soweit an die Gemeinde die Pflicht heran, diesem Übelstande abzuhelfen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2