Ratsprotokoll vom 9. Juli 1875

stellt namens der Section Antrag, commissionell zu erheben, ob dem an fraglicher Stelle bestehenden strassenpolizeilichen Übelstande ohne Herstellung eines Canales anderwärtig abgeholfen werden könne. Beschluß nach Antrag. – Z. 6322. 6. Derselbe trägt vor den KostenVoranschlag wegen Herstellung eines Pumpwerkes in der Schönau. Referent gibt diesfalls bekannt, daß anläßlich der Straßenerweiterung in der Schönau der bei den Häusern No. 248 und 249 bestandene Ziehbrunnen verlegt werden mußte, wozu die Eigentümer derselben gegen dem ihre Zustimmung erteilten, daß derselbe wieder unordentlichen Stande an seinem neuen Platze hergestellt werde. Nachdem jedoch seither sich wiederholt gezeigt habe, daß der Brunnen nicht ergiebig geneigt sei, und diesfalls fortwährend Beschwerden seitens der Eigenthümer eingebracht wurde, soweit an die Gemeinde die Pflicht heran, diesem Übelstande abzuhelfen.

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