des G.R. Pointner mit 9 gegen 6 Stimmen abgelehnt, jene der Section mit 8 gegen 7 angenommen. – Z. 6527. III. Section 4. G.R. Josef Huber referirt über das Ansuchen des Herrn Simon u. der Frau Elisabet Pramendorfer und der Frau Katharina Dambacher, Hausbesitzer in Reichenschwall No. 216 resp. 217 um mietweise Überlassung eines städt. Grundes zur Errichtung eines Gehweges, und stellt nach Verlesung des Gesuches und des hierüber vom Bauamt eingeholten Gutachtens den Antrag, der genannten Eheleuten den erbetenen Grundstreifen unter Vorbehalt des Eigenthums und Verfügungsrechtes unentgeldlich zu überlassen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 6824. 5. Derselbe referirt über die Vorstellung des Herrn Stefan Schmidinger, Hausbesitzer No. 174 in Steyrdorf wider den Gemeinderatsbeschluß vom 28. Mai 1875, womit ihm die Herstellung eines Canals längs seines Hauses aufgetragen wurde, und
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