25 fl verurteilt, und die Be- nützung diesen Lokalität als Wohnung unter- sagt wurde, und stellt nach Verlesung des Rekurses un- ter Hinweis darauf, dass die adaptirte Lokalität wirk- lich ein Kellerraum und daher nach der B.O. zur Be- wohnung nicht geeignet sei, namens der Section den Antrag, die Entscheidung des Bür- germeisters wegen Verweige- rung des Wohnungs-Consenses zu bestätigen, hingegen die ver- hängte Strafe aufzuheben. Der Antrag der Section wird ange- nommen. — Z. 5639. Hiebei spricht Referent den Wunsch aus, daß künftighin zu jeder Bau-Com- mission 2 Mitglieder der Bau- Section beigezogen werden mö- gen, & wird dies vom Gemeinde- rate zum Beschluß erhoben. Der Bürgermeister übernimmt so- hin wieder den Vorsitz. II. Section 6. G.R. Leop. Huber referirt über dem Bericht des städt. Cassaamtes, betreffend
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