25 fl verurteilt, und die Benützung diesen Lokalität als Wohnung untersagt wurde, und stellt nach Verlesung des Rekurses unter Hinweis darauf, dass die adaptirte Lokalität wirklich ein Kellerraum und daher nach der B.O. zur Bewohnung nicht geeignet sei, namens der Section den Antrag, die Entscheidung des Bürgermeisters wegen Verweigerung des Wohnungs-Consenses zu bestätigen, hingegen die verhängte Strafe aufzuheben. Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 5639. Hiebei spricht Referent den Wunsch aus, daß künftighin zu jeder Bau-Commission 2 Mitglieder der BauSection beigezogen werden mögen, & wird dies vom Gemeinderate zum Beschluß erhoben. Der Bürgermeister übernimmt sohin wieder den Vorsitz. II. Section 6. G.R. Leop. Huber referirt über dem Bericht des städt. Cassaamtes, betreffend
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