der Frage, wer zu dieser Reparatur verpflichtet sei, ehestens eine Lokalangenscheins-Commission unter Zuziehung der Bausection & je eines Mitgliedes der Rechts- & Finanz-Section abzuhalten, & schlägt als Abgeordnete der beiden letztgenannten Sectionen die G.R. Dr. Alois Stigler & Josef Haller vor. G.R. Pointer stellt den Zusatzantrag es sei im Fall die Stützmauer nach dem Ausspruche der Commission auf Kosten der Gemeinde herzustellen sei, diese Arbeit sofort in Angriff zu nehmen, & hiezu der Bürgermeister zu ermächtigen. Der Antrag der Section, sowie der Zusatzantrag des G.R. Pointer werden angenommen. — Z. 6563. 4. G.R. v. Koller referirt über den Rekurs der Therese Heindl wider die Entscheidung des Bürgermeisters vom 22. Mai d.J. Z. 5140, womit dieselbe wegen Adaptirung eines Kellerraumes zu einem Wohnlokale ohne Bewilligung, Vornahme dieses Baues ohne berichtigten Bauführer und Übergabe dieses Lokalität zur Bewohnung ohne BewohnungsConsens in eine Geldstrafe von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2