der Frage, wer zu dieser Repara- tur verpflichtet sei, ehestens eine Lokalangenscheins-Commission unter Zu- ziehung der Bausection & je eines Mitgliedes der Rechts- & Finanz-Section abzuhalten, & schlägt als Abgeordnete der beiden letztgenannten Sectionen die G.R. Dr. Alois Stigler & Josef Haller vor. G.R. Pointer stellt den Zusatzantrag es sei im Fall die Stützmauer nach dem Ausspruche der Commission auf Ko- sten der Gemeinde herzustellen sei, diese Arbeit sofort in Angriff zu nehmen, & hiezu der Bürgermeister zu ermächtigen. Der Antrag der Section, sowie der Zusatzantrag des G.R. Pointer wer- den angenommen. — Z. 6563. 4. G.R. v. Koller referirt über den Rekurs der Therese Heindl wider die Entscheidung des Bürgermeisters vom 22. Mai d.J. Z. 5140, womit dieselbe we- gen Adaptirung eines Kellerraumes zu einem Wohnlokale ohne Bewilli- gung, Vornahme dieses Baues ohne berichtigten Bauführer und Übergabe dieses Lokalität zur Be- wohnung ohne Bewohnungs- Consens in eine Geldstrafe von
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