Herrn Rosenbauer in Linz, Inhaber einer Feuerwehrgeräthe Niederlage, eingelangte Zuschrift, mit welcher derselbe über das von der Stadtgemeinde Steyr von ihn gerichteten Ansuchen um Bekanntgabe der gegenwärtigen Preisverhältnisse der abzulösenden Geräthe seine Ansicht dahin ausspricht, daß er die vom Turnverein gestellten Preise vollkommen entsprechend befunden habe. Referent stellt sohin unter Hinweis darauf, daß die den Hr. Reder abverlangte Äusserung über die Eigenthumsfrage der im Wege der Privatsubscription angeschafften Geräthe nach nicht vorliege den Antrag, die Beschlussfassung hierüber bis zum Einlangen dieser Äusserung zu vertagen. G.R. v. Koller weist darauf hin, daß die im Wege der Privatsubscription angeschafften Geräthe ohnehin nicht in dem Verzeichniß der abzulösenden Geräthe enthalten seien, weshalb das Abwarten der von Hr. Reder abverlangten Äusserung keineswegs erforderlich sei. Auch G.R. Dr. Hochhauser wünscht die Fassung eines definitiven Beschlusses u. hält es
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