für das Bezugs-Recht für mehr angezeigt. Es wird sohin über die Frage, abgestimmt, ob denjenigen Hausbesitzern, welche bisher den Wasserbezug hatten, derselbe wieder einzuräumen sei, während hinsichtlich der anderen ein Probejahr abzuwarten sei u. dieselbe in bejahendem Sinne erledigt; und wird über Antrag des G.R. Tomitz beschlossen, aus sanitäts polizeilichen Rücksichten dem Sparkassegebäude auf der Promenade das Nutzwasser behufs Ermöglichung der Reinigung der dortigen Canäle zuleiten zu lassen. Weiters wird mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen für den Bezug des Nutzwassers eine Abgabe zu verlangen. Zur Frage über die Höhe der Abgabsumme stellt G.R. Ploberger den Antrag, statt der von der Sektion beantragten Summe von 24 xr pr Eimer 30 xr hiefür festzusetzen. Dieser letztere Antrag wird angenommen. Bei diesem Punkt der Tagesordnung enthält sich G.R. Wickhoff der Abstimmung. — Z. 4540. 4. Section. a. Armensachen
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