Ratsprotokoll vom 30. April 1875

Gutachten des bauleitenden Ingenieurs der Was- serleitung u. des städt. Bauamtes sich dahin ausgesprochen habe, es sei vorderhand solchen Partheien, welche bisher ein Nutzwasser nicht bezogen haben, vor Ablauf eines Probejah- res der Wasser-Bezug nicht zu gestatten, weil die Ergiebigkeit der Wasser- leitung sich erst erproben müsse. Denjenigen Partheien, welchen bisher der Bezug des Nutz- wassers zustand, sei derselbe und künftig je- doch gegen Bezahlung einzuräumen. Als Maß- stab für die Bemessung empfielt Referent eine Rechnungs-Modus, nach welchem sich der Preis eines Eimers Wassers für jeden Tag im ganzen Jahre auf 24 xr beziffern wür- den, daher beispielweise eine Parthei, welche täglich 50 Eimer zu beziehen wünsche, hiefür eine jährliche Abgabe von 12 fl zu entrichten hätte. Der Vorsitzende macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, welche sich bin der praktischen Durchführung dieser Maßregel ergeben würden u. hält die Festsetzung ein Pauschal-Summa

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