Ratsprotokoll vom 30. April 1875

es möglich daß die Schwestern die Kranken- Pflege überhaupt nicht mehr leisten könnten, wodurch die Gemeinde, in die Nothwendigkeit versetzt würde, sich um eine andere gewiß nicht so billige Krankenpflege umzusehen. Er stellt daher den Antrag, der Instituts- Vorstehung unter Berücksichtigung des ungewöhn- lichen Andranges im Jahre 1874, das ausge- wiesene Defizit sa 1120 fl 80 xr ausnahmswei- se zu ersetzen. G.R. Pointner stellt den Zusatzantrag, es sei hiebei die Instituts Vorstehung aufzufordern, ein Verzeichnis jener nach Steyr zuständigen Kran- ken, welchen dieselbe die unentgeldliche Ver- pflegung gewähre, darzulegen in motivirt die- sen Antrag damit, daß dem Vernehmen nach manche Personen unentgeldlich verpflegt wer- den, welche die Kosten hiefür ersetzen könn- ten. Es müsse aber die Gemeinde, wenn sie ein etwaiges Defizit decken solle, doch das Recht zustehen zu bestimmen, wem die unent- geltliche Verpflegen zu guten kommen solle.

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