Ratsprotokoll vom 30. April 1875

es möglich daß die Schwestern die KrankenPflege überhaupt nicht mehr leisten könnten, wodurch die Gemeinde, in die Nothwendigkeit versetzt würde, sich um eine andere gewiß nicht so billige Krankenpflege umzusehen. Er stellt daher den Antrag, der InstitutsVorstehung unter Berücksichtigung des ungewöhnlichen Andranges im Jahre 1874, das ausgewiesene Defizit sa 1120 fl 80 xr ausnahmsweise zu ersetzen. G.R. Pointner stellt den Zusatzantrag, es sei hiebei die Instituts Vorstehung aufzufordern, ein Verzeichnis jener nach Steyr zuständigen Kranken, welchen dieselbe die unentgeldliche Verpflegung gewähre, darzulegen in motivirt diesen Antrag damit, daß dem Vernehmen nach manche Personen unentgeldlich verpflegt werden, welche die Kosten hiefür ersetzen könnten. Es müsse aber die Gemeinde, wenn sie ein etwaiges Defizit decken solle, doch das Recht zustehen zu bestimmen, wem die unentgeltliche Verpflegen zu guten kommen solle.

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