Ratsprotokoll vom 30. April 1875

G.R. Peyrl gibt zu erwägen, daß das Krankenhaus vor dem Jahre 1861 ein etwaiges Defizit durch die ihm zugeflossenen Agitation nicht decken konnte, während seit dieser Zeit die Gemeinde sich das Eigenthum der dem Krankenhaus zufliessenden Legate vorbehalte u. letzterem nur den Fruchtgenuß einräumt. Die Gemeinde könne es daher leicht vertreten, wenn sie dem vorliegenden Ansuchen willfahre. Übrigens stünde der Gemeinde noch das Auskunftsmittel offenn, daß man von der Gewährung eines Pauschalbetrages ganz Umgang nehme u. künftig einen Zahlung nach der Anzahl der Verpflegten leiste. G.R. Dr. Hochhauser giebt Aufschluß über das zwischen dem Institute u. der Stadtgemeinde bestehende Vertragsverhältniß, an dem zu rütteln er nicht für vorteilhaft halte. Hiebei weist er darauf hin, daß die gegenwärtige Krankenpflege für die Gemeinde Steyr eine sehr billige u. im allgemeinen die Bevölkerung befriedigende sei. Wenn die Gemeinde das vorliegende ziffermässig nachgesuchte Defizit nicht denke, so sei

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