Ratsprotokoll vom 30. April 1875

G.R. Peyrl gibt zu erwägen, daß das Kran- kenhaus vor dem Jahre 1861 ein etwaiges Defi- zit durch die ihm zugeflossenen Agitation nicht decken konnte, während seit dieser Zeit die Gemeinde sich das Eigenthum der dem Kranken- haus zufliessenden Legate vorbehalte u. letzterem nur den Fruchtgenuß einräumt. Die Gemeinde könne es daher leicht vertreten, wenn sie dem vorliegenden Ansuchen willfahre. Übrigens stünde der Gemeinde noch das Auskunftsmit- tel offenn, daß man von der Gewährung eines Pauschalbetrages ganz Umgang nehme u. künftig einen Zahlung nach der Anzahl der Verpfleg- ten leiste. G.R. Dr. Hochhauser giebt Aufschluß über das zwischen dem Institute u. der Stadtgemeinde be- stehende Vertragsverhältniß, an dem zu rütteln er nicht für vorteilhaft halte. Hiebei weist er da- rauf hin, daß die gegenwärtige Krankenpfle- ge für die Gemeinde Steyr eine sehr billige u. im allgemeinen die Bevölkerung befriedi- gende sei. Wenn die Gemeinde das vorliegen- de ziffermässig nachgesuchte Defizit nicht denke, so sei

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