für angezeigt, dem Turnverein einmal ein bestimmtes Anbot zu machen, damit die Unterhandlungen in Zug kämen. Er macht hiebei aufmerksam, daß der Turnverein allerdings ein Recht habe, die endgetliche Ablösung dieser Geräte deren Anschaffung er doch zum großen Theile durch seine eigenen Bemühungen ermöglicht, habe, zu drängen; auch müste dem Verdienste des Turnvereins, der die Feuerwehr auf eine so entwickelte Stufe gebracht habe, alle Anerkennung gezollt werden. G.R. Peyrl kann dem Preise Rosenbauers der die Geräthe nicht gesehen habe, keine besondere Wichtigkeit beilegen. Er stellt dem Antrag dem Turnverein als Ablösungssumme für die im Vorgelegten Verzeichnisse aufgefürten Geräte die Summe von 3000 fl, zahlbar in 4 unverzinslichen Jahresraten anzubieten. G.R. Stigler hält er in der Sitzung v. 9. April d. Js. gestellten Antrag, dem Turnverein eine Ablösungssumme von 5000 fl zahlbar in 10 Jahresraten mit einer 6 % v. 1. Jänner 1876 beginnenden Verzinsung anzubieten, aufrecht. G.R. Pointner erklärt für den Antrag des G.R. Peyrl
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