tober 1874 mit der Linie a, b, c, d bezeichnete Grundstücke mit einzubeziehen sei. Hiernach stellt Referent den Antrag, den Hr. Ludwig Werndl diesen Grund, welcher für die Gemeinde Steyr keine Wichtigkeit habe, zu überlassen, jedoch hiefür pr □ Klafter 10 fl als Verkaufssumme zu be- stimmen; im übrigen sei dem Vertrags Entwurfe die gemeinderäthliche Genehmigung zu ertheilen. G.R. Ernst macht aufmerksam, daß bei Abhaltung eines Lokalaugenscheines hinsichtlich der an Herrn Ludwig Werndl zu veräussernden Realitäten die erwähnte Grundstücke a, b, c, d seitens der Commission als in dem Verkaufe übergriffen betrachtet worden sei, da ja Herr Ludwig Werndl dieselbe als Zugang er den zu erhebenden Realitäten dringend benötige. Es sei daher erklärlich daß derselbe auf der Abtrennung dieser für die Gemeinde ohnehin mehr oder weniger werthlosen Grundfläche bestehe, weshalb er den Antrag stellt, es sei diese Grundfläche in die an Hr.
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