Laut derselben habe sich Herr Ludw. Werndl gemäß des Protokolls v. 18. July 1874 bereit erklärt, der Stadtgemeinde Steyr die städtischen Objekte (Wasserkunstgebäude u. Wohnhaus N. 3.) zwischen den Brücken unter den darin angeführten Modalitäten Behufs Ermöglichung der Herstellung einer neuen Wasserleitung um den Preis von 11.000 fl abzukaufen, welches Anbot der Gemeinde-Rath mit Sitzungs-Beschluß v. 31.7.1874 genehmigt habe. Nachdem ich mit Herrn Ludwig Werndl weitere Verhandlungen betreffend die Fluderherstellung u.d.g. gepflogen werden mußten u. sich auch die Vortage der notwendigen Pläne verzögerte, so sey erst jetzt die Vorlage des Vertragsentwurfes möglich geworden. Referent verliest sohin den zitirten Vertragsentwurf u. bemerkt hiezu, daß Herr Ludwig Werndl, laut Protokoll v. 15.4.1875 mit demselben vollkommen einverstanden sei, jedoch das Verlangen stelle, daß in den Verkaufsobjekten auch die im Plane v. 31. Ok-
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