gebracht worden sei, so sei dieß eben dem Turn-Verein zu Gute gekommen, und er juridisch nicht verpflichtet, diese Geschenke zurückzugeben. Es könne sich daher nur um die Höhe der Ablösungssumme handeln, weshalb er beantrage mit dem TurnVerein in Unterhandlungen zu treten, und demselben eine Ablösungssumme von 5000 fl zalbar in 10 Jahresraten à 500 fl fällig am 1. Jänner jeden Jahres verzinslich vom 1. Jänner 1876 an anzubieten. Diese Unterhandlungen hätten jedoch keinen Bezug auf die Subskribenten Spritze, bezüglich derer die Meinung jener einzuholen sei. G.R. Josef Werndl macht aufmerksam, dass nach seiner Anschauung der vom Comite angesetzte Schätzungswert, bei
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