Auch G.R. Moser spricht sich gegen eine Vertag[ung] derselben aus. Nach einer Unterbrechung der Sitzung zu einer gegenseitigen Rücksprachnahme spricht G.R. Dr. Stigler seine Rechtsanschauung dahin aus, daß die Ansprüche des Turnvereines auf die im Verzeichnisse angeführten Feuerwehrgeräte vollkommen begründet seien, daher dem Gemeinde rate wol nichts anders übrig bleibe, als dieselben dem Turnvereine abzulösen. Weigert sich der Gemeinderat, dessen, so sei es möglich, daß der TurnVerein seine Geräte nicht mehr benützen lassen, oder auch veräussern werde, denn der TurnVerein habe nur turnerische Zwecke vor Augen und vertrete das Gemeindewol allerdings nicht. Wenn auch vieles durch freiwillige Spenden auf-
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