wagen für die Feuerwehr gespendet worden, somit die Feuerwehr einen größeren Anspruch auf die Geräte habe, als der Turnverein. Die Feuerwehr werde aber auch nach der Trennung vom Turnverein, noch selbstständig für sich sein, nur werde dann die Gemeinde-Vertretung für die Feuerwehr dasselbe sein was bis jetzt der Turnver- ein gewesen sei. Es sei übrigens nicht zu ver- kennen, daß dem Turnverein für dessen Mühewaltung, so wie für wirklich gebrachte Opfer ei- ne Entschädigungssumme ge- bühre, deren Ermittlung je doch außer dem Bereiche der Bau-Section liege. Die Sec- tion stellt daher den Antrag, die- sen Gegenstand der Rechtssektion zur Antragstellung zu überge- ben.
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