chem Zeitpunkt ab der Pfandleihanstalt der Mietzins für die im Rathaus derselben eingeräumten Lokalitäten vorgeschrieben werden solle. – Hierüber wird über Antrag des G.R. Leopold Huber beschloßen, als diesfälligen Ter- min den Tag der Geschäftseröffnung seitens dieser An- stalt festzusetzen. 1952. Der Vorsitzende theilt weiters mit, daß der Theater- Direktor Hr. Joseph Friedl ein Gesuch um Ueberlaßung des Stadttheaters für die Saison 1875/76 eingebracht habe, und stellt mit Bezug hierauf die Frage, ob wegen Ue- berlaßung des Theaters wie früher eine Konkursausschrei- bung zu veranlaßen sei oder ob der Gemeinderat in Berücksichtigung des vorliegenden Gesuchs hievon Um- gang nehme. G.R. Putz spricht sich dahin aus, daß der Gegenstand der Sektion zur Beschlußfassung zugewiesen werden möge. Dem gegenüber bemerkt der Vorsitzende, daß, da die meisten Theater-Unternehmungen um die Osterzeit ausgeschrie- ben werden, und durch die Zuweisung an die Sektion die Angelegenheit allzuweit hinausgeschoben werde, sich der Gemeinderat wol auch heute über das Prinzip, ob eine Ausschreibung erfolgen solle oder nicht, definitiv ausspre- chen könne. Nachdem insbesonders die G.R. Holderer und v. Koller da- rauf hingewiesen, daß namentlich in letzterer Zeit das Pu-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2