Ratsprotokoll vom 19. Februar 1875

den Stiftungskapitalien 133 fl 50 xr bezieht, welch letzten sich in diesem Jahre wieder und 100 - 150 fl vermehren; überdies den Theuerungsbeitrag zu 200 fl was eine Summe von 2743 fl 50 xr ausmache, für die auswärtigen Kranken erhält dasselbe ohnehin von der Zuständigkeitsgemeinde die Ersatzleistung. Er bemerkt, daß die Gemeinde weder verpflichtet sei, einen solch exorbitanten Betrag zu leisten, noch sich hiezu in der Lage befinde. Bei der Abstimmung wird der Sektionsantrag einstimmig angenommen. 1385. Derselbe referirt über die Note des Landesausschußes, mit welcher derselbe den Bürgermeister einladet, die Frage der Beitragsleistung zu den Kosten der Anlegung des Fischhuberberges nochmals dem Gemeinderate unter Darstellung des in dieser Note angeführten Sachverhaltes zur Beratung vorzulegen, und dahin zu wirken, daß diesfalls den von allen Seiten gesezten Erwartungen entsprochen werde. Nachdem Referent obige Note vollinhaltlich verlesen, stellt er namens den Sektion den Antrag, den in der Gemeinderatssitzung vom 8. November v.J. gefaßten Beschluß auf Ablehnung einer Beitragsleistung aufrecht zu halten. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Gemeinde Steyr damit,

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