auch einen Anspruch auf eine Pension haben. Beide sprechen sich dagegen aus und stellt G.R. Putz diesfalls den Antrag, den §. 20 dahin abzuändern, daß die Verehelichung eines Wachmannes nur gegen Ausstellung eines Reverses, durch welchen er auf jeden Anspruch für seine Familie verzichte, zu gestatten sei. G.R. v. Koller erklärt sich gegen Aufname dieser Bestimmung in den §. 20 und hält die ursprüngliche Faßung desselben aufrecht. Bei der Abstimmung wird dieselbe jedoch abgelehnt und der Antrag des G.R. Putz zum Beschluß erhoben. Hienach wird der 1. Abschnitt der Instruktion in blos einhellig angenommen. Z. 3. praes. II. Section. Vizebürgermeister Theysig referirt über das Gesuch der Instituts Vorstehung der Barmherzigen Schwestern im St. Anna Spital um Gewährung eines Theuerungszuschlages per 1120 fl 80 xrfür das abgelaufene Jahr 1874, und stellt namens der Sektion den Antrag, diesem Ansuchen keine Folge zu geben, jedoch mit Rücksicht auf die herrschende Theuerung, wie im Vorjahre einen Beitrag von 300 fl zu gewähren. Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß das genannte Institut laut Vertrag vom 5. Juni 1849 ein Pauschale von 2310 fl aus der Gemeindekasse, an Interessen aus
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