Mandatsdauer von 1 Jahr vorzunehmen. Referent beantragt, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und wegen Auflage der Wälerlisten und Verständigung der Hausbesitzer, die entsprechende Kundmachung zu erlaßen. Beschluß nach Antrag: 1067. Punkt 2. der Tagesordnung (Festsetzung einen DienstesInstruktion für die städt. Polizeiwache) wird von der Tagesordnung abgesetzt. 2. Derselbe referirt über einen Erlaß des Landesausschußes und eine Zuschrift des hiesigen k.k. städt. del. Bezirks-Gerichtes betreffend die Anlage neuer Grundbücher. Er verliest zunächst die Zuschrift des Letzteren, in der auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Anlage dieser neuen Grundbücher hingewiesen und diesfalls die Anfrage gestellt wird, ob die Gemeinde-Vorstehung Steyr im Interesse einer befriedigenden und rascheren Vollführung der Grundbuchsarbeiten in Ansehung der Stadtgemeinde geneigt wäre, durch Beistellung eigener Schreibkräfte und Sachverständiger für die Richtigstellung der Mappenabdrucke oder zur Verwendung bei den notwendig werdenden Lokal-Erhebungen beizutragen. In der Note des Landesausschußes, welche Referent in ihren wichtigen Punkten verliest, wird insbesonders darauf hingewiesen, daß jene Gemeinden, wo von Seite derselben oder vermöglichen Grundbesitzer durch Bestellung von Schreib-
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