Ratsprotokoll vom 29. Jänner 1875

Mandatsdauer von 1 Jahr vorzunehmen. Referent beantragt, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und wegen Auflage der Wälerlisten und Verständigung der Hausbesitzer, die entsprechende Kundmachung zu erlaßen. Beschluß nach Antrag: 1067. Punkt 2. der Tagesordnung (Festsetzung einen Dienstes- Instruktion für die städt. Polizeiwache) wird von der Tagesordnung abgesetzt. 2. Derselbe referirt über einen Erlaß des Landes- ausschußes und eine Zuschrift des hiesigen k.k. städt. del. Bezirks-Gerichtes betreffend die Anlage neuer Grundbücher. Er verliest zunächst die Zuschrift des Letz- teren, in der auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Anlage dieser neuen Grundbücher hingewiesen und diesfalls die Anfrage gestellt wird, ob die Ge- meinde-Vorstehung Steyr im Interesse einer befrie- digenden und rascheren Vollführung der Grundbuchs- arbeiten in Ansehung der Stadtgemeinde geneigt wäre, durch Beistellung eigener Schreibkräfte und Sach- verständiger für die Richtigstellung der Mappenabdrucke oder zur Verwendung bei den notwendig werdenden Lokal-Erhebungen beizutragen. In der Note des Landes- ausschußes, welche Referent in ihren wichtigen Punk- ten verliest, wird insbesonders darauf hingewiesen, daß jene Gemeinden, wo von Seite derselben oder ver- möglichen Grundbesitzer durch Bestellung von Schreib-

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