eines Naturalquartiers erklärt habe, stellt er den Antrag, die erwähnten Bezüge demselben zuzuerkennen. G.R. Koller führt an, daß er sich schon in der Sektion für die Anstellung eines eigenen Aichungskommissars ausgesprochen habe, an welcher Anschauung er auch heute aus festhalten werde. Er unterstützt daher den Antrag des G.R. Pointner. Der Vorsitzende weist noch insbesonders darauf hin, wie notwendig für das Amt die Anstellung eines technischen Organes sei, indem einerseits die Gemeinde selbst viele Gebäude habe, die der beständigen Nachschau eines Bauverständigen bedürfen; andrerseits zu den zahlreichen Baukommissionen, welche die Gemeindevorstehung abzuhalten habe, wegen Mangel eines eigenen technischen Beamten immer bei andere um auswärtige Aushilfe nachgesucht werden müße, sodaß dieselbe die ihr nach der Bauordnung zugewiesenen Verpflichtungen oft nur schwer zu erfüllen in der Lage sei. Hienach wird der Antrag des G.R. Pointner zur Abstimmung gebracht und mit 9 gegen 3 Stimmen (Antragsteller, G.R. v. Koller u. G.R. Vogl) abgelehnt; und die Vereinigung des Bau- und Aichamtes und deren Stellung unter einer Leitung mit dem gleichen Stimmenverhältnis
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