Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1875

G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß nach seiner Ansicht sich allerdings die beiden Stellen in einer Person vereinigen ließen. Es gibt diesfalls zu bedenken, daß für die Besorgung der Aichungsgeschäfte insbesonders in Anfang eine Persönlichkeit überhaupt nicht ausreiche, sondern daß, wenn auch ein spezieller Aichmeister angestellt werden würde, demselben doch auch wieder Hilfskräfte zugewiesen werden müßten. Es handle sich also eigentlich nur darum, die ganze Aichung unter eine Oberleitung zu bringen und daher könne dem Organe, welches zur Führung des Bauamtes berufen werde, wol recht gut diese Oberleitung übertragen werden. Schließlich spricht sich Redner dahin aus, diese zu sistemisirende Stelle nicht für einen Ingenieur, sondern für einen Bautechniker auszuschreiben. G.R. Holderer ist dafür, daß die Anstellung dieses Bautechnikers nur eine provisorische sein solle. G.R. Wickhoff erwähnt, daß sich der Gemeinderat, auch über die diese Bautechniker zuzuweisenden Bezüge aussprechen müße, und indem er darauf hinweist, daß diesfalls schon eine Besprechung der vereinigten 1. und 2. Sektion stattgefunden habe, bei welcher man sich für Festsetzung eines Jahresgehaltes von 1200 fl, Zuerkennung 2 Quinquennalzulagen à 200 fl und Zuweisung

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