Anstellung eines Aichmeisters, dessen Bezüge zu be- stimmen vergeßen worden sei, ein Vorgang ein- schlagen ließe, welcher für die Gemeinde jedenfalls Ersparungen mit sich führen würde. Diesfalls ver- weist er darauf, daß er bereits im vorigem Jahre vom Gemeinderate ermächtigt worden sei, einen Tech- niker für das Bauamt anzustellen und gibt hienach der Meinung Ausdruck, daß das Bau- und Aichamt vereint, und von einem Beamten geführt werden könnte. Vorsitzender ersucht daher, den Gemeinderat sich hierüber auszusprechen. G.R. Pointner erklärt sich gegen die Vereinigung die- ser beiden Stellen in einer Person und macht in die- ser Beziehung insbesonders darauf aufmerksam, daß zur Bestreitung der Kosten, welche durch Kre- irung eines Aichamtes erwachsen werden, nach den eingeleiteten Verhandlungen auch die auswärtigen Gemeinden des Bezirkes herangezogen werden sol- len, welche sich aber jedenfalls weigern würden, ei- nen Beitrag zu leisten, wenn der für das Aichamt bestellte Beamte auch anderwärtige, lediglich die Ge- meinde Steyr betreffende Dienstleistungen zu ver- richten habe. Er stellt daher den Antrag, einen ei- genen Aichungskommissär für die Besorgung der Aichungsgeschäfte anzustellen.
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