Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1875

beschloßen. Der Vorsitzende ersucht nunmehr sich über die Höhe der Bezüge auszusprechen. G.R. Dr. Hochhauser hält den vom G.R. Wickhoff beantrag- ten Gehalt zu 1200 fl insbesonders mit Rücksicht darauf, daß die Stelle nur provisorisch sei, zu gering. G.R. Leopold Huber schließt sich dieser Anschauung an und stellt den Antrag, einen Jahresgehalt mit 1400 fl, 2 Quin- quennalzulagen mit je 200 fl und Freiquartier für diese Stelle festzusetzen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Der Vorsitzende ersucht hierauf den Gemeinderat, sich auch über den vom G.R. Holderer gestellten Antrag, daß die Stelle nur eine provisorische sein solle, zu aeußern. G.R. Dr. Hochhauser stimmt diesem Antrag zu und präzi- sirt seine Anschauung dahin, daß die Anstellung auf Grund eines Dienstvertrages zu erfolgen habe, in wel- chen als wesentliche Bedingungen die Bestimmung der Kündigungsfrist und der Umstand aufzunehmen sei, binnen welcher Zeit die Stellung definitiv werde. G.R. Wickhoff beantragt, es sei diesem Dienstvertrag eine vierteljährige Kündigungsfrist, und die Bestimmung festzusetzen, daß die Stellung, wenn binnen 2 Jahren von keiner Seite eine Kündigung erfolgt sei, und die Verwendung des Bautechnikers eine zufriedenstellende

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