Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 19. Jänner 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeindera- tes der Stadt Steyr vom 19. Jänner 1875. Gegenwärtig: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. Vizebürgermeister Joseph Theyßig. Karl v. Koller Karl Edelbauer Anton Moser Franz Hofmann Georg Pointner Karl Holderer Alois Vogl Leopold Huber Wenzel Wenhart Dr. Johann Hochhauser Franz Wickhoff Schriftführer, Gemeine Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 ½ Uhr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen und genemigt. Uebergehend zur heutigen Tagesordnung, nemlich die Bestimmung der Bezüge eines zur Führung des Bau- und Aichamtes anzustellenden Beamten bemerkt Vor- sitzender, daß sich in der Ausführung des in der letz- ten Gemeinderatssitzung gefaßten Beschlußes auf
Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 19. Jänner 1875. Gegenwärtig: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. Vizebürgermeister Joseph Theyßig. Karl v. Koller Karl Edelbauer Anton Moser Franz Hofmann Georg Pointner Karl Holderer Alois Vogl Leopold Huber Wenzel Wenhart Dr. Johann Hochhauser Franz Wickhoff Schriftführer, Gemeine Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung: 3 ½ Uhr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen und genemigt. Uebergehend zur heutigen Tagesordnung, nemlich die Bestimmung der Bezüge eines zur Führung des Bauund Aichamtes anzustellenden Beamten bemerkt Vorsitzender, daß sich in der Ausführung des in der letzten Gemeinderatssitzung gefaßten Beschlußes auf
Anstellung eines Aichmeisters, dessen Bezüge zu bestimmen vergeßen worden sei, ein Vorgang einschlagen ließe, welcher für die Gemeinde jedenfalls Ersparungen mit sich führen würde. Diesfalls verweist er darauf, daß er bereits im vorigem Jahre vom Gemeinderate ermächtigt worden sei, einen Techniker für das Bauamt anzustellen und gibt hienach der Meinung Ausdruck, daß das Bau- und Aichamt vereint, und von einem Beamten geführt werden könnte. Vorsitzender ersucht daher, den Gemeinderat sich hierüber auszusprechen. G.R. Pointner erklärt sich gegen die Vereinigung dieser beiden Stellen in einer Person und macht in dieser Beziehung insbesonders darauf aufmerksam, daß zur Bestreitung der Kosten, welche durch Kreirung eines Aichamtes erwachsen werden, nach den eingeleiteten Verhandlungen auch die auswärtigen Gemeinden des Bezirkes herangezogen werden sollen, welche sich aber jedenfalls weigern würden, einen Beitrag zu leisten, wenn der für das Aichamt bestellte Beamte auch anderwärtige, lediglich die Gemeinde Steyr betreffende Dienstleistungen zu verrichten habe. Er stellt daher den Antrag, einen eigenen Aichungskommissär für die Besorgung der Aichungsgeschäfte anzustellen.
Anstellung eines Aichmeisters, dessen Bezüge zu be- stimmen vergeßen worden sei, ein Vorgang ein- schlagen ließe, welcher für die Gemeinde jedenfalls Ersparungen mit sich führen würde. Diesfalls ver- weist er darauf, daß er bereits im vorigem Jahre vom Gemeinderate ermächtigt worden sei, einen Tech- niker für das Bauamt anzustellen und gibt hienach der Meinung Ausdruck, daß das Bau- und Aichamt vereint, und von einem Beamten geführt werden könnte. Vorsitzender ersucht daher, den Gemeinderat sich hierüber auszusprechen. G.R. Pointner erklärt sich gegen die Vereinigung die- ser beiden Stellen in einer Person und macht in die- ser Beziehung insbesonders darauf aufmerksam, daß zur Bestreitung der Kosten, welche durch Kre- irung eines Aichamtes erwachsen werden, nach den eingeleiteten Verhandlungen auch die auswärtigen Gemeinden des Bezirkes herangezogen werden sol- len, welche sich aber jedenfalls weigern würden, ei- nen Beitrag zu leisten, wenn der für das Aichamt bestellte Beamte auch anderwärtige, lediglich die Ge- meinde Steyr betreffende Dienstleistungen zu ver- richten habe. Er stellt daher den Antrag, einen ei- genen Aichungskommissär für die Besorgung der Aichungsgeschäfte anzustellen.
G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß nach seiner An- sicht sich allerdings die beiden Stellen in einer Per- son vereinigen ließen. Es gibt diesfalls zu beden- ken, daß für die Besorgung der Aichungsgeschäfte ins- besonders in Anfang eine Persönlichkeit überhaupt nicht ausreiche, sondern daß, wenn auch ein speziel- ler Aichmeister angestellt werden würde, demselben doch auch wieder Hilfskräfte zugewiesen werden müß- ten. Es handle sich also eigentlich nur darum, die gan- ze Aichung unter eine Oberleitung zu bringen und daher könne dem Organe, welches zur Führung des Bauamtes berufen werde, wol recht gut diese Ober- leitung übertragen werden. Schließlich spricht sich Red- ner dahin aus, diese zu sistemisirende Stelle nicht für einen Ingenieur, sondern für einen Bautechni- ker auszuschreiben. G.R. Holderer ist dafür, daß die Anstellung dieses Bau- technikers nur eine provisorische sein solle. G.R. Wickhoff erwähnt, daß sich der Gemeinderat, auch über die diese Bautechniker zuzuweisenden Bezüge aussprechen müße, und indem er darauf hinweist, daß diesfalls schon eine Besprechung der vereinigten 1. und 2. Sektion stattgefunden habe, bei welcher man sich für Festsetzung eines Jahresgehaltes von 1200 fl, Zuerken- nung 2 Quinquennalzulagen à 200 fl und Zuweisung
G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß nach seiner Ansicht sich allerdings die beiden Stellen in einer Person vereinigen ließen. Es gibt diesfalls zu bedenken, daß für die Besorgung der Aichungsgeschäfte insbesonders in Anfang eine Persönlichkeit überhaupt nicht ausreiche, sondern daß, wenn auch ein spezieller Aichmeister angestellt werden würde, demselben doch auch wieder Hilfskräfte zugewiesen werden müßten. Es handle sich also eigentlich nur darum, die ganze Aichung unter eine Oberleitung zu bringen und daher könne dem Organe, welches zur Führung des Bauamtes berufen werde, wol recht gut diese Oberleitung übertragen werden. Schließlich spricht sich Redner dahin aus, diese zu sistemisirende Stelle nicht für einen Ingenieur, sondern für einen Bautechniker auszuschreiben. G.R. Holderer ist dafür, daß die Anstellung dieses Bautechnikers nur eine provisorische sein solle. G.R. Wickhoff erwähnt, daß sich der Gemeinderat, auch über die diese Bautechniker zuzuweisenden Bezüge aussprechen müße, und indem er darauf hinweist, daß diesfalls schon eine Besprechung der vereinigten 1. und 2. Sektion stattgefunden habe, bei welcher man sich für Festsetzung eines Jahresgehaltes von 1200 fl, Zuerkennung 2 Quinquennalzulagen à 200 fl und Zuweisung
eines Naturalquartiers erklärt habe, stellt er den Antrag, die erwähnten Bezüge demselben zuzuerkennen. G.R. Koller führt an, daß er sich schon in der Sektion für die Anstellung eines eigenen Aichungskommissars ausgesprochen habe, an welcher Anschauung er auch heute aus festhalten werde. Er unterstützt daher den Antrag des G.R. Pointner. Der Vorsitzende weist noch insbesonders darauf hin, wie notwendig für das Amt die Anstellung eines technischen Organes sei, indem einerseits die Gemeinde selbst viele Gebäude habe, die der beständigen Nachschau eines Bauverständigen bedürfen; andrerseits zu den zahlreichen Baukommissionen, welche die Gemeindevorstehung abzuhalten habe, wegen Mangel eines eigenen technischen Beamten immer bei andere um auswärtige Aushilfe nachgesucht werden müße, sodaß dieselbe die ihr nach der Bauordnung zugewiesenen Verpflichtungen oft nur schwer zu erfüllen in der Lage sei. Hienach wird der Antrag des G.R. Pointner zur Abstimmung gebracht und mit 9 gegen 3 Stimmen (Antragsteller, G.R. v. Koller u. G.R. Vogl) abgelehnt; und die Vereinigung des Bau- und Aichamtes und deren Stellung unter einer Leitung mit dem gleichen Stimmenverhältnis
eines Naturalquartiers erklärt habe, stellt er den Antrag, die erwähnten Bezüge demselben zu- zuerkennen. G.R. Koller führt an, daß er sich schon in der Sektion für die Anstellung eines eigenen Aichungskommis- sars ausgesprochen habe, an welcher Anschauung er auch heute aus festhalten werde. Er unterstützt daher den Antrag des G.R. Pointner. Der Vorsitzende weist noch insbesonders darauf hin, wie notwendig für das Amt die Anstellung eines technischen Organes sei, indem einerseits die Gemein- de selbst viele Gebäude habe, die der beständigen Nach- schau eines Bauverständigen bedürfen; andrerseits zu den zahlreichen Baukommissionen, welche die Ge- meindevorstehung abzuhalten habe, wegen Mangel ei- nes eigenen technischen Beamten immer bei andere um auswärtige Aushilfe nachgesucht werden müße, so- daß dieselbe die ihr nach der Bauordnung zugewiesenen Verpflichtungen oft nur schwer zu erfüllen in der La- ge sei. Hienach wird der Antrag des G.R. Pointner zur Abstim- mung gebracht und mit 9 gegen 3 Stimmen (Antrag- steller, G.R. v. Koller u. G.R. Vogl) abgelehnt; und die Ver- einigung des Bau- und Aichamtes und deren Stellung unter einer Leitung mit dem gleichen Stimmenverhältnis
beschloßen. Der Vorsitzende ersucht nunmehr sich über die Höhe der Bezüge auszusprechen. G.R. Dr. Hochhauser hält den vom G.R. Wickhoff beantrag- ten Gehalt zu 1200 fl insbesonders mit Rücksicht darauf, daß die Stelle nur provisorisch sei, zu gering. G.R. Leopold Huber schließt sich dieser Anschauung an und stellt den Antrag, einen Jahresgehalt mit 1400 fl, 2 Quin- quennalzulagen mit je 200 fl und Freiquartier für diese Stelle festzusetzen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Der Vorsitzende ersucht hierauf den Gemeinderat, sich auch über den vom G.R. Holderer gestellten Antrag, daß die Stelle nur eine provisorische sein solle, zu aeußern. G.R. Dr. Hochhauser stimmt diesem Antrag zu und präzi- sirt seine Anschauung dahin, daß die Anstellung auf Grund eines Dienstvertrages zu erfolgen habe, in wel- chen als wesentliche Bedingungen die Bestimmung der Kündigungsfrist und der Umstand aufzunehmen sei, binnen welcher Zeit die Stellung definitiv werde. G.R. Wickhoff beantragt, es sei diesem Dienstvertrag eine vierteljährige Kündigungsfrist, und die Bestimmung festzusetzen, daß die Stellung, wenn binnen 2 Jahren von keiner Seite eine Kündigung erfolgt sei, und die Verwendung des Bautechnikers eine zufriedenstellende
beschloßen. Der Vorsitzende ersucht nunmehr sich über die Höhe der Bezüge auszusprechen. G.R. Dr. Hochhauser hält den vom G.R. Wickhoff beantragten Gehalt zu 1200 fl insbesonders mit Rücksicht darauf, daß die Stelle nur provisorisch sei, zu gering. G.R. Leopold Huber schließt sich dieser Anschauung an und stellt den Antrag, einen Jahresgehalt mit 1400 fl, 2 Quinquennalzulagen mit je 200 fl und Freiquartier für diese Stelle festzusetzen. Dieser Antrag wird mit Majorität angenommen. Der Vorsitzende ersucht hierauf den Gemeinderat, sich auch über den vom G.R. Holderer gestellten Antrag, daß die Stelle nur eine provisorische sein solle, zu aeußern. G.R. Dr. Hochhauser stimmt diesem Antrag zu und präzisirt seine Anschauung dahin, daß die Anstellung auf Grund eines Dienstvertrages zu erfolgen habe, in welchen als wesentliche Bedingungen die Bestimmung der Kündigungsfrist und der Umstand aufzunehmen sei, binnen welcher Zeit die Stellung definitiv werde. G.R. Wickhoff beantragt, es sei diesem Dienstvertrag eine vierteljährige Kündigungsfrist, und die Bestimmung festzusetzen, daß die Stellung, wenn binnen 2 Jahren von keiner Seite eine Kündigung erfolgt sei, und die Verwendung des Bautechnikers eine zufriedenstellende
sei, zur definitiven werde. G. R. Moser spricht sich für eine 3jährige provisorische Verwendung aus. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Wickhof zum Beschluß erhoben. 846. Schließlich stellt der Vorsitzende unter Hinweis darauf, daß sich dieser Bautechniker einer Prüfung bei den NormalAichungskommission in Wien unterziehen müße, die Frage, ob die diesfalls erwachsenden Kosten von ihm selbst zu tragen seien, oder ob sie die Gemeinde übernehme. G.R. Dr. Hochhauser spricht sich für den letztern Modus aus, welcher Anschauung sich auch die Versammlung anschließt. G.R. v. Koller gibt schließlich dem Wunsche Ausdruck, daß auch die Gemeinde Steyr nach dem Beispiel anderer Städte in ihrem Wirkungskreis ehestens das neue Maß einführen möge, welchem Wunsche der Vorsitzende nach Möglichkeit Rechnung tragen zu wollen erklärt. Schluß der Sitzung: 4 1/4 Uhr. L. Huber Ant. Moser Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister
sei, zur definitiven werde. G. R. Moser spricht sich für eine 3jährige provisorische Verwendung aus. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Wick- hof zum Beschluß erhoben. 846. Schließlich stellt der Vorsitzende unter Hinweis darauf, daß sich dieser Bautechniker einer Prüfung bei den Normal- Aichungskommission in Wien unterziehen müße, die Frage, ob die diesfalls erwachsenden Kosten von ihm selbst zu tragen seien, oder ob sie die Gemeinde über- nehme. G.R. Dr. Hochhauser spricht sich für den letztern Modus aus, welcher Anschauung sich auch die Versammlung an- schließt. G.R. v. Koller gibt schließlich dem Wunsche Ausdruck, daß auch die Gemeinde Steyr nach dem Beispiel anderer Städte in ihrem Wirkungskreis ehestens das neue Maß ein- führen möge, welchem Wunsche der Vorsitzende nach Möglichkeit Rechnung tragen zu wollen erklärt. Schluß der Sitzung: 4 1/4 Uhr. L. Huber Ant. Moser Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister
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