die Ausdehnung dieses Gemeinderatsbeschlußes auch auf den Direktor sprechen, indem derselbe gegenwärtig ein geringeres Quartiergeld als die Lehrer und Lehrinnen bezieht und stellt in Erwägung des weiteren Umstandes, daß der Direktor ohnehin in Bälde sein Naturalquartier beziehen und dadurch die Auszahlung des Quartiergeldes für denselben überhaupt wegfallen werde, namens der Sektion den Antrag, auch das Quartiergeld des Direktors der Knaben Volks- u. Bürgerschule mit 20 % seines Gehaltes zu bemeßen. Dieser Antrag wird angenommen. 207. — Bei der Verhandlung über diesen Punkt tritt G.R. v. Koller gemäß §. 7 G.St. ab. IV. Section. a. in Schulangelegenheiten: G.R. Wenhart referirt über eine Eingabe der Direktion der hiesigen k.k. Staats-Oberrealschule, mit welcher dieselbe über den am 24. Juni 1874 erhaltenen Amtsverlag pr 50 fl Rechnung legt, um Rückerstattung der Mehrauslagen zu 39 fl 21 xr und um Anweisung eines neuen Amtsverlages ersucht. — Hiezu bemerkt Referent, daß bei der vorgelegten Rechnung ein Betrag von 20 fl 15 xr nicht mit den betreffenden Leuten belegt sei, weshalb er den Antrag stellt es sei dem genannten Direktor die Mehrauslage von 39 fl über erfolgte Nachweisung der wirklichen Verausgabung dieses ganzen Betrages zu vergüten & es sei ihm ein neuen Amtsverlag von 50 fl gegen seinerzeitige Rechnungslegung anzuweisen
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