vortrag, mit welchem zur Erzielung einer sachgemä ßen Verwendung der aus Anlaß, wegen Uebertretung gegen die Hunde-Ordnung einzuzahlenden Strafgel- der den Antrag gestellt wird, von diesen Strafgeldern 1/3 dem städt. Armenfond, 1/3 dem Wasenmeister als Ergreifergebühr und 1/3 der Polizeiwache als Ergreifens- antheil zuzuweisen. Referent empfiehlt namens der Sektion die Anname dieses Antrages, welcher sohin auch zum Beschluß erho- ben wird. 11420. 2. Derselbe referirt über eine Eingabe des k.k. No- tars Hr. Franz Kiderle, mit welcher dieser anzeigt, daß das hiesige k.k. Kreisgericht mehrere Tabulangesuche um lastenfreie Abschreibung von Grundstücken, oder Löschung von Gewerbrechten aus dem Grunde ab- weislich beschieden habe, weil bei den betreffenden Grundbuchseinlagen für die gemeine Stadt Steyr Giebig- keiten unter dem Titel „Brunnengeld, Feuersteuer, Geld- dienst zum Stadtkammeramt“ eingetragen sind, welche zwar faktisch zu bestehen aufgehört haben, aber dessen ungeachtet bisher nicht gelöscht wurden; weshalb der Ge- meinderat die Löschung dieser Giebigkeiten von Amts- wegen veranlaßen möge. Nachdem Referent hiezu die Bemerkung des Amtes, daß diese Giebigkeiten faktisch gegenstandslos geworden sind,
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