Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1874

Ratsprotocoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 11. Dezember 1874. Anwesende: Bürgermeister Moritz Crammer, Vorsitzender. Vicebürgermeister Joseph Theißig. Die G.R. Joseph Ernst. Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Franz Hoffmann, Carl Holderer, Leopold Huber, Joseph Huber, Karl v. Koller, Anton Moser, Georg Pointner, Joseph Reichl, Franz Schachinger, Alois Vogl, Wenzl Wenhart, Franz Werndl. Schriftführer: Iglseder, Gemeinde-Sekretär. Beginn der Sitzung: 3 1/2 Uhr Nachmittags. Das Protokoll über die letzte Sitzung wird verlesen u. genemigt. Der Vorsitzende konstatiert, die mit Rücksicht auf die Beratung des Präli- des Gemeindestatutes minares nach §. 50 P. 3 erforderliche Anwesenheit von zwei Drittel der Gemeinderäte. Uebergehend zur heutigen Tagesordnung theilt derselbe die Note des Landesausschußes mit, durch welche bekannt gegeben wird, daß Sr. Majestät der Kaiser mit a.h. Entschließung vom 11. November d.J. den Beschluß des o.ö. Landtages vom 10. Oktober d.J., womit der Gemeine Steyr zur Deckung der für den Schulhausbau noch notwendigen Auslagen die Aufname eines Darlehens von 60.000 fl bei der Sparkassa in Steyr sowie die Umwandlung der von derselben Sparkasse gegen Verpfändung von Wertpapieren bezogenen Darlehen im Gesammtbetrage von 70.100 fl in eine Hypothekarschuld bewilligt worden ist, genemigt habe. Wird zur Kenntnis genommen. 4043. Sodann verliest er das von bisherigen Präsidenten des Kreisgerichtes Steyr Hr. Joseph August anläßlich seines Scheidens von Steyr an die Gemeindevorstehung Steyr gerichtete Schreiben, womit er derselben für die erfolgreiche Geschäftsdurchführung auf dem Gebiete der Strafrechtspflege den wärmsten Dank ausspricht. Zugleich verliest die Vorsitzende das hierauf an den genannten Hr. Präsidenten gerichtete Antwortschreiben (Wird in ihrem Wortlaut veröffentlich im Alpen-Alpenboten vom 10. Dezember.) Wird zur Kenntniß genommen. 11153. Weiters theilt er den Erlaß des Landesschulrates mit, in welchem derselbe bekannt gibt, daß der Herr Minister für Cultus u. Unterricht erklärt habe, nicht in der Lage zu sein, die Gemeinde Steyr von der rechtlichen Verpflichtung zur Leistung eines Jahresbeitrages von 500 fl behufs Bestreitung der

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